AGB
Aufträge an Dritte
Es liegt in der Natur des Agenturgeschäfts, dass Aufträge an Dritte (Fachkräfte, Freelancer) weitergegeben werden können.
Auftragsmodalitäten
Wir arbeiten gegen Vertrag oder feste Aufträge und erstellen keine kostenlosen Entwürfe, Planungen und Vorarbeiten. Wir bearbeiten sowohl ganze Budgets als auch Teilaufgaben. Neben den formellen Auftragsbestätigungen gelten auch Besprechungsprotokolle als integrierte Bestandteile der Vereinbarungen. Konsultationen und Reisen werden nach der offiziellen Distanzentabelle (Tarife) berechnet.
Vermittlung und Haftung
Es wird unterschieden zwischen den eigenen Arbeits- und Materialkosten und den Kosten, die durch unsere Vermittlung bei Dritten entstehen. Wir übernehmen keine Haftung bezüglich Leistung und Lieferung von Dritten, die über die fachgerechte Vermittlung und Kontrolle hinausgehen. Insbesondere haften wir nicht für Unregelmässigkeiten, die sich Dritte in ihren Bedingungen ausdrücklich vorbehalten.
Stufen der Abwicklung
In jeder Grobplanungsphase werden die Fremdkosten aus Erfahrungswerten abgeleitet. Das Einholen von komplexen Fremdofferten ist honorarpflichtig.
Zahlungen an Dritte
Alle Aufträge an Dritte werden auf Name und Rechnung des Kunden erteilt. Wir übernehmen kein Delkredere, d.h. wir bezahlen keine Rechnungen, die unsere Kunden betreffen; es sei denn, der Kunde sei zu entsprechenden Vorauszahlungen bereit.
Stornierung
Wird ein Beratungsmandat aus zwingenden Gründen storniert, so werden in jedem Fall die bereits angefallenen Fremdkosten belastet und unsere Leistungen je nach Stand der Arbeiten verrechnet.
Urheberrecht
Alle von uns erbrachten relevanten Leistungen geniessen vollen Urheberrechtsschutz. Dieses Recht kann nicht übertragen werden. Leone Ming Est. Wir haben als Urheber das Recht, gegen Entgelt die exklusive kommerzielle Nutzung unserer Werke zuzulassen.
Werknutzungsrecht
Alle unsere Leistungen, einschliesslich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von uns jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Der Kunde kann für die Agenturleistungen bzw. -arbeiten das Werknutzungsrecht erwerben. Diese Werknutzungsbewilligung berechtigt den Kunden dazu, das Werk auf die vereinbarte Art zu nutzen. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck (zeitlich, geografisch, sachlich limitiert). Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschliesslich für das entsprechende Projekt bzw. jeweilige zeitlich limitierte Kampagne nutzen.
Liegt kein uneingeschränktes und zeitlich unbefristetes Werknutzungsrecht vor, so darf ein Werk nur für den Zweck genutzt werden, der aus dem zu Grunde liegenden Auftrag abgeleitet werden kann. Der Werknutzungsberechtigte erwirbt also im Zweifel nicht mehr Rechte, als für den praktischen Zweck der vorgesehenen Werknutzung erforderlich. Ein über die Zeitdauer des Projektes dauerndes Nutzungsrecht kann mittels einer separaten finanziellen Vereinbarung durch den Kunden erworben werden.
Eintreten auf die Bedingungen
Durch eine mündliche oder schriftliche Auftragserteilung sowie durch ein konkludentes Verhalten bzw. Handeln gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als akzeptiert.
Gerichtsstand
Ist der Firmensitz der Agentur.
Schaan, Juni 2020